Delegierter fÜr Opfer von fÜrsorgerischen Zwangsmassnahmen

Luzius Mader - Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
 

 

AUSZUG AUS DER MEDIENMITTEILUNG DER RECHTSKOMMISSION DES NATIONALRATES

26. Februar 2016

Die Rechtskommission des Nationalrates befÜrwortet eine finanzielle EntschÄdigung fÜr Opfer von fÜrsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

Die Kommission hat die Volksinitiative zur Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative, 15.082) beraten. Sie gibt dem indirekten Gegenentwurf des Bundesrates den Vorzug.

Die Initiative (15.082) fordert die Schaffung eines Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Die Kommission lehnt die Initiative ab, aber sie hat sich mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ausgesprochen. Das geplante Gesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) hätte nach Ansicht der Kommission gegenüber der Initiative den Vorteil, dass es den betroffenen Menschen schneller helfen könnte. Auch im indirekten Gegenvorschlag ist vorgesehen, dass die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in den Genuss von finanziellen Leistungen kommen können. Die Kommission ist mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Antrag des Bundesrats gefolgt, dafür einen Zahlungsrahmen im Umfang von 300 Millionen Franken zu bewilligen. Die exakte Höhe des individuell gesprochenen Solidaritätsbeitrags pro Person wird in jedem Fall von der Anzahl der bewilligten Gesuche abhängig sein. Die Kommission hat sich jedoch mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen für eine Begrenzung der Leistung auf maximal 25‘000 Franken pro Opfer ausgesprochen. Eine Minderheit der Kommission zweifelt generell an der Wirksamkeit von finanziellen Leistungen im Rahmen einer Wiedergutmachung und verweist darauf, dass der Bund mit dem Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen vom 21. März 2014 das geschehene Unrecht bereits anerkannt habe.