Delegierter fÜr Opfer von fÜrsorgerischen Zwangsmassnahmen

Luzius Mader - Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
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MEDIENMITTEILUNG

13. Juni 2013

Runder Tisch hat seine Arbeit aufgenommen

Der Runde Tisch für eine umfassende Aufarbeitung von Leid und Unrecht der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hat am Donnerstag in Bern seine Arbeit aufgenommen. Das aus Betroffenen und Vertretern der involvierten Behörden, Institutionen und Organisationen zusammengesetzte und von alt Ständerat Hansruedi Stadler geleitete Gremium wird seine Arbeiten bis spätestens Mitte 2015 abschliessen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga zeigte sich in ihrer Begrüssungsansprache erfreut, dass bereits zwei Monate nach dem Gedenkanlass der erste Runde Tisch stattfinden konnte. Sie betonte, dass für ein zügiges Vorankommen nun eine konstruktive Zusammenarbeit nötig sei.

Der Runde Tisch initiiert, begleitet und koordiniert die Aufarbeitung eines dunklen Kapitels der Schweizer Sozialgeschichte, wie Hansruedi Stadler, Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, an der konstituierenden Sitzung erklärte. Er ermöglicht, dass die involvierten Behörden, Institutionen und Organisationen ihre Verantwortung gegenüber den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wahrnehmen können. An der heutigen, in einer konstruktiven Atmosphäre verlaufenen Sitzung legte der Runde Tisch seine Aufgaben fest und verabschiedete Grundsätze der Zusammenarbeit. Die Aufarbeitung schliesst namentlich die Prüfung von finanziellen Fragen ein. Der Runde Tisch hat bereits entsprechende Anträge entgegengenommen und wird im Hinblick auf die zweite Sitzung in der zweiten Oktoberhälfte Modelle für mögliche finanzielle Leistungen erarbeiten lassen sowie pragmatische Unterstützungsmöglichkeiten ausloten.

Der Runde Tisch wird ferner verschiedene rechtliche Fragen zur Akteneinsicht, Aktensicherheit und zum Datenschutz klären. Er hat den Vertreter der Schweizerischen Staatsarchive beauftragt, an der nächsten Sitzung eine Auslegeordnung der Kernfragen vorzulegen. Für den Runden Tisch ist es auch bedeutsam zu wissen, wie ausländische Staaten vergleichbare Missstände in der jüngeren Vergangenheit aufgearbeitet und welche finanzielle Leistungen sie ausgerichtet haben. Er hat deshalb beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.

Darüber hinaus hat der Runde Tisch Historikerinnen und Historiker beauftragt, an der nächsten Sitzung Lösungsvorschläge zur historischen Aufarbeitung zu präsentieren. Schliesslich will sich der Runde Tisch dafür einsetzen, dass die Anlaufstellen für Betroffene gut funktionieren. Er hat deshalb die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und das BJ ersucht, mit den Anlaufstellen die aktuelle Situation auszuwerten und allfällig notwenige Optimierungen in die Wege zu leiten.