Delegierter fÜr Opfer von fÜrsorgerischen Zwangsmassnahmen

Luzius Mader - Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Soforthilfe

Bitte beachten:

2018 wurde der Runde Tisch aufgelöst. Damit erübrigte sich auch die Funktion des Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen.

Diese Internetseite wird deshalb seither nicht mehr aktualisiert. Weitere und insbesondere auch aktuelle Informationen zur Thematik finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Soforthilfe für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder anderer Fremdplatzierungen vor 1981

Die Soforthilfe ist für Personen vorgesehen, die vor 1981 Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen geworden sind. Die Anordnung oder der Vollzug einer oder mehrerer Zwangsmassnahmen muss als eine die persönliche Integrität schädigende Härte angesehen werden. Die Person muss sich in finanziellen Verhältnissen befinden, die sie zum Empfang von Ergänzungsleistungen berechtigen würde. Der Ausschuss des Runden Tisches überprüft und beurteilt das Gesuch. Im Falle einer Gutheissung wird es an die Glückskette weitergeleitet.
Eine Wegleitung mit weiteren Erläuterungen und Hinweisen erleichtert das Ausfüllen des Formulars.

Die Einsendefrist zur Gesuchsstellung für die Soforthilfe ist am 30. Juni 2015 abgelaufen.