AUSZUG AUS DER MEDIENMITTEILUNG DER RECHTSKOMMISSION DES STÄNDERATES
5. Juli 2016
Anliegen der Wiedergutmachungsinitiative werden auch im StÄnderat breit unterstÜtzt
Auch die Rechtskommission des Ständerates befürwortet die Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrags an die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981.
Sie beantragt ihrem Rat, dem indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative zuzustimmen (Volksinitiative zur Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen 15.082). Die Initiative selbst lehnt die Kommission ab. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) kann den Opfern schneller geholfen werden als mit der Initiative. Einstimmig hat sich die Kommission für einen Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken zur Finanzierung der Leistungen an die Opfer ausgesprochen. Wie bereits der Nationalrat befürwortet auch die ständerätliche Rechtskommission eine Begrenzung des Solidaritätsbeitrags auf maximal 25‘000 Franken pro Opfer. In der Gesamtabstimmung wurde das neue AFZFG ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung angenommen. Im Ständerat wird das Geschäft in der Herbstsession beraten werden.