MEDIENMITTEILUNG
2. Oktober 2014
FÜrsorgerische Zwangsmassnahmen: Information Über den Stand der Arbeiten
Der Runde Tisch für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurde gestern in Bern über die Umsetzung der getroffenen Massnahmen informiert. Im Zentrum standen die Information über die Diskussion über die finanzielle Soforthilfe und die zukünftigen Aufgaben des Runden Tisches.
Der Delegierte für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Luzius Mader, hat gemeinsam mit der Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK den Runden Tisch über den Stand der Arbeiten und das weitere Vorgehen für die Realisierung der Massnahmenvorschläge informiert.
Bis jetzt seien bereits 500 Gesuche um finanzielle Unterstützung mittels der Soforthilfe eingegangen. Bis Ende Oktober können 300 davon behandelt werden. Die gesuchstellenden Pesonen dürfen damit rechnen, dass über ihr Gesuch jeweils innerhalb von drei bis vier Monaten entschieden wird. Gesuche von älteren und gesundheitlich angeschlagenen Personen werden prioritär behandelt. Dasselbe gilt für Opfer, die sich in einer besonders schwierigen finanziellen Situation befinden.
Der Runde Tisch hat bekräftigt, dass er die Umsetzung aller Massnahmenvorschläge eng begleiten will. Er sieht darin seine Hauptaufgabe. Dies betrifft namentlich die wissenschaftliche Aufarbeitung, die Schaffung von Gesetzesgrundlagen für finanzielle Leistungen und die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit.